Mitgliedschaft


Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung der Genossenschaft anerkennt.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten schriftlichen Beitrittserkärung.

Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Genossenschaftsmitglieder zeichnen bei ihrem Eintritt Geschäftsanteile (Stammanteile).

Für die Mitgliedschaft ist der Erwerb von einem Geschäftsanteil notwendig. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 €. Bei Wohnungszuweisung sind weitere Geschäftsanteile zu entrichten. Die Anzahl richtet sich nach der jeweiligen Wohnung. Diese weiteren Pflichtanteile sind in der Satzung der Genossenschaft ersichtlich.

Zusätzlich ist eine Beitrittsgebühr in Höhe von derzeit 20,00 € zu entrichten.